AGB & HAUSORDNUNG

AGB & Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Burg 2 – Ferienwohnungen

Lieber Gast, die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.

§ 1. Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die mietweise Überlassung der Ferienwohnungen "Burg-Apartment" und "Burg-Loft" in der Unterkunft "Burg 2" zur Beherbergung sowie für alle hiermit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2. Buchung und Vertragsschluss

(1) Buchungsanfragen geben Sie bitte auf unserer Website https://burg2-tengling.de/ ein oder richten diese schriftlich an info@burg2-tengling.de oder rufen uns an.

(2) Die Reservierung für die Ferienwohnung ist rechtskräftig und verbindlich, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt, sowie die in der Buchungsbestätigung vereinbarte Anzahlung fristgerecht erfolgt (siehe dazu § 4). Mietbedingungen und die Hausordnung werden mit der Buchungsbestätigung übermittelt und sind damit vom Gast anerkannt.

(3) Mindestmietdauer sind 2 Nächte. Eine kürzere Mietdauer ist nur auf Anfrage möglich, und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

(4) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(5) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

(6) Bei direkten Onlinebuchungen über unsere Dienstleister gilt der Vertrag erst als abgeschlossen, wenn Sie von uns die detaillierte Buchungsbestätigung mit den Zahlungsinformationen erhalten haben, und die Rechnung vom Gast beglichen wurde.

§ 3. Zahlungsbedingungen

(1) Die Anzahlung in Höhe von 25 % der Gesamtsumme ist nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Kontodaten sind der Rechnung zu entnehmen. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (< 28 Tage vor Anreise) ist die gesamte Summe sofort nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Eventuelle Abweichungen von diesen Zahlungsbedingungen können individuell vereinbart werden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(2) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 8 Tagen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vergeben.

(3) Wir akzeptieren nur Zahlungen per Überweisung oder Bargeldzahlung.

(4) Zahlungen per EC- und Kreditkarten bzw. Scheck sind nicht möglich.

(5) Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland, trägt der Gast.

(6) Schlüsselübergabe kann erst nach Begleichung der Rechnung erfolgen.

(7) Die Kontoverbindung wird dem Gast mit der Buchungsbestätigung bzw. auf der Rechnung mitgeteilt.

§ 4. Preise

(1) Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(2) Die vereinbarten Preise ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Website https://burg2-tengling.de/ und die darauf bezugnehmenden Angaben in den Mietvereinbarungen.

(3) Mit Abschluss des Vertrages wird der Betrag sofort fällig. Die Aufforderung erfolgt auf der Buchungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht bis zum auf der Buchungsbestätigung genannten Datum, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Der Gast verpflichtet sich, die Mietvereinbarungen und die AGB vor Anzahlung entsprechend zu überprüfen.

(5) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Gast.

(6) Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Strom, Heizung, Elektrizität und WLAN, Handtücher, Bettwäsche) ein.

(7) Bei einer kurzfristigen Ferienvermietung sind alle Kosten für Wasser, Abwasser, Strom, Müll, Heizung, WLAN, Handtücher, Bettwäsche, etc. im Mietpreis enthalten.

(8) Die Endreinigung ist in dem Mietpreis der letzten Nacht eingerechnet und wird nicht separat ausgewiesen.

§ 5. Stornierungsbedingungen

(1) Bis 30 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung.

(2) 14 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtbetrags sind fällig.

(3) Ab 13 Tagen vor Anreise oder bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtbetrags sind fällig.

(4) Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nach den oben genannten Bedingungen.

§ 6. An- und Abreise

(1) Die Ferienwohnung steht Ihnen am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Ferienwohnung muss bis spätestens 18 Uhr bezogen werden.

(2) Spätere Anreisezeiten sind nur nach persönlicher Absprache möglich.

(3) Die voraussichtliche Ankunftszeit muss durch den Gast an den Vermieter persönlich unbedingt bis 2 Tage vor der Anreise schriftlich oder persönlich telefonisch erfolgen.

(4) Am Anreisetag wird der Meldeschein mit allen reisenden Personen ausgefüllt. Die Belegung der Wohnung ist nur durch diese Personen möglich.

(5) Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe der Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Nur nach persönlicher Absprache und Möglichkeit kann eine längere Nutzung vereinbart werden. Dies bedarf der schriftlichen Einverständnis des Vermieters.

(6) Wenn ein Gast ohne Absprache und Bestätigung das reguläre Zeitfenster überschreitet, kollidiert diese spätere Abreise mit der Reinigung und dem Check-in für nachfolgende Gäste und bedingt zusätzliche Kosten. Für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung von 10:30 Uhr bis 18.00 Uhr wird zusätzlich der halbe (50 %), nach 18:00 Uhr der volle Preis (100 %) eines Folgetages, abhängig von der Anzahl der gebuchten Personen, fällig.

(7) Die Ferienwohnung ist bei der Abreise sauber und ordentlich und besenrein zu hinterlassen. Alles Geschirr inklusive Töpfe und Pfannen sind gereinigt und sauber in die Schränke einzuräumen. Benutztes Geschirr ist gespült, die Spülmaschine ausgeräumt oder zumindest angestellt wird, bevor man geht. Die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Leere Flaschen müssen vom Gast selbstständig entsorgt werden. Sollte die Ferienwohnung bei Abreise besonders stark verschmutzt sein, wird ein gesonderter Reinigungsbetrag je nach Aufwand erhoben.

§ 7. Pflichten Vermieter

(1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar zu übergeben.

(2) Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist.

(3) Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen wie z.B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten und, gelegentlich kurzzeitig, vom Vermieter nicht zu vertretende Ausfälle technischer Geräte berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen.

(4) Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast den Mietpreis zu erstatten oder eine andere Unterkunft zu beschaffen, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Unterkunft trotz Mietvertrag und Anzahlung zur Verfügung zu stellen.

(5) Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen der Infrastruktur wie Wasser-, Stromversorgung oder der Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.

(6) Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

(7) Haushaltswäsche, Bettwäsche (Laken, Bettbezug, Kissenbezüge), und Handtücher werden gestellt.

(8) Individuelle Absprachen (Babybett, Zusatzperson, Buchung ohne Internet) sind telefonisch möglich, und bedürfen der schriftlichen Formulierung.

(9) Für ältere Gäste: selbstverständlich senden wir Ihnen auf Wunsch per Post den Mietvertrag zu. Sobald Sie diesen ausgefüllt, unterschrieben zurückgesandt und Ihr angewiesener Betrag erhalten wurde, gilt Ihre Buchung.

§ 8. Pflichten Gast (Mieter), Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung

(1) Die Ferienwohnung und das Inventar sind schonend und pfleglich zu behandeln. Die ausliegende und auf der Webseite veröffentlichte Hausordnung ist einzuhalten. Nach Beendigung der Mietzeit ist die Ferienwohnung nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben.

(2) Die Ferienwohnungen befinden sich außerhalb einer geschlossenen Ortslage in einer sehr attraktiven ländlichen Lage. In der unmittelbaren Umgebung gibt es keine aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, jedoch werden umliegende Felder landwirtschaftlich genutzt. Daher sind Geräusche, welche durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge und / oder Tierhaltung entstehen, zeitlich unbefristet und unter Umständen auch an Sonn- und Feiertagen von den Gästen hinzunehmen.

(3) Auftretende Mängel oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

(4) Der Mieter haftet für von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und Inventar, geringfügige Schäden wie z.B. kaputtes Geschirr oder Glas etc. sind davon ausgenommen, sofern sie einen Schaden von 40 € nicht überschreiten.

(5) Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

(6) Vom Mieter verlorene Schlüssel werden auf dessen Kosten ersetzt.

(7) Es sind keine Haustiere erlaubt.

(8) Offenes Feuer (z. B. Kerzen, Feuerstellen, Tischfeuerwerk) ist untersagt.

(9) Das Rauchen ist in den Ferienwohnungen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann von uns eine Reinigungspauschale von bis zu 200,00 EUR in Rechnung gestellt werden. Das Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

(10) Die Nutzung der Unterkunft erfolgt auf eigene Gefahr.

(11) Die Ferienwohnungen dürfen nur durch die vertraglich vereinbarte Anzahl an Personen genutzt werden. Zusätzliche unangemeldete Übernachtungsgäste ohne vorige Absprache sind nicht erlaubt. Gäste, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind und nicht bei der Ankunft registriert wurden, dürfen nicht ohne die Zustimmung des Vermieters in der Ferienwohnung übernachten. Änderungen am Mietvertrag, einschließlich dem Hinzufügen weiterer Gäste, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter übernimmt für zusätzlich übernachtende Gäste, einschließlich der Schäden durch unangemeldete Gäste, keine Haftung.

(12) Zuvor nicht angegebene, nicht angemeldete, aber zusätzlich übernachtende Gäste verstoßen gegen den Mietvertrag und die Hausordnung. Für jeden zuvor nicht angemeldeten, aber zusätzlich übernachtenden Gast, gleich welchen Alters, fällt jeweils eine Übernachtungspauschale pro Person und pro Nacht von EUR 90,- an.

(13) Eine vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes des Mieters an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Ferienwohnung darf nur von der auf der Rechnung angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte mit weiteren Personen oder Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nur nach Rücksprache gestattet.

(14) Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

(15) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten.

(16) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, die Heizung herunterzuschalten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(17) Die Internetnutzung ist für die bei uns angemeldeten Gäste gestattet, soweit die Nutzung nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(18) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o.ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o.ä. verpflichtet.

(19) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 9. Nutzung Internet

(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN. Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

(2) Zugangsdaten: Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen: Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen bzw. eingegangenen Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen (dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen); die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 10. Datenschutz

Die vom Gast bereitgestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§ 11. Untersagte Veranstaltungen

(1) Die Unterkunft ist für einen ruhigen Aufenthalt vorgesehen.

(2) Junggesellenabschiede (JGAs), Partyveranstaltungen oder andere laute Feiern sind ausdrücklich untersagt.

§ 12. Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

§ 13. Akzeptieren der AGB

(1) Mit der Zahlung des Mietpreises, bzw. der Anzahlung des Mietpreises erklärt sich der Gast mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen einverstanden.

(2) Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem vertragswidrigen Gebrauch der Ferienwohnung (wie z.B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, etc.) sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises erfolgt eine fristlose Kündigung. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 14. Verjährung

(1) Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB).

(2) Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 15. Gerichtsstand

(1) Es findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.

(3) Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.

§ 16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzliche Regelung.

Stand: 12. August 2026

Hausordnung – Burg 2 Ferienwohnungen

In unserem Gutshaus befinden sich zwei separate Ferienwohnungen unter einem Dach – das Burg Apartment und das Burg Loft. Wir bitten daher um gegenseitige Rücksichtnahme, damit alle Gäste einen entspannten Aufenthalt genießen können.

1. Allgemeines Verhalten

  • Bitte behandeln Sie die Ferienwohnung und das gesamte Inventar mit Sorgfalt.
  • Schäden oder fehlende Gegenstände sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  • Die Wohnung ist in einem sauberen Zustand zu halten.

2. Ruhezeiten

  • Wir legen großen Wert auf eine angenehme und ruhige Atmosphäre.
  • Bitte halten Sie zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr die Nachtruhe ein.
  • Da sich beide Wohnungen ein Haus teilen, sind Rennen, Springen, Ballspiele sowie das Werfen oder Fallenlassen von Gegenständen während der Nachtruhe nicht gestattet.
  • Partys, Junggesellenabschiede (JGAs) oder ähnliche Veranstaltungen sind nicht gestattet.

3. Nutzung der Räumlichkeiten

  • Die Ferienwohnung darf nur von den angemeldeten Personen genutzt werden.
  • Bitte schließen Sie alle Fenster und Türen, wenn Sie die Wohnung verlassen.
  • Rauchen ist in der gesamten Wohnung nicht gestattet.

4. Burg Loft – Billardtisch

  • Das Loft Apartment verfügt über einen hochwertigen Billardtisch mit Kugeln und Queues. Aufgrund der offenen Raumgestaltung und der darunterliegenden Ferienwohnung empfehlen wir das Loft für Erwachsene, ruhesuchende Gäste und Jugendliche ab 14 Jahren.
  • Kugeln und Queues sind kein Spielzeug für Kleinkinder. Das Werfen oder Rollen von Kugeln außerhalb des Billardtischs sowie anderweitiges Spielen mit Kugeln oder Queues ist nicht gestattet.
  • Familien mit jüngeren Kindern empfehlen wir unser familienfreundliches Burg Apartment mit eigenem Kinderzimmer.

5. Küche & Müllentsorgung

  • Bitte hinterlassen Sie die Küche so, wie Sie sie vorgefunden haben.
  • Benutztes Geschirr ist gespült, die Spülmaschine ausgeräumt oder zumindest angestellt, bevor man geht.
  • Müll ist getrennt zu entsorgen (Restmüll, Papier, Plastik). Die entsprechenden Behälter befinden sich auf EG-Ebene neben den Garagen.

6. Schäden & Haftung

  • Der Mieter haftet für alle durch ihn, seine Mitreisenden oder Besucher verursachten Schäden.
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände des Mieters.

7. Abreise

  • Bitte verlassen Sie die Ferienwohnung besenrein und entsorgen Sie den Müll in die vorgesehenen Behälter.
  • Alle Fenster und Türen müssen beim Verlassen geschlossen sein.
  • Check-out bis 10:00 Uhr, sofern nicht anders vereinbart.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.